
Tobias Nesemann
Rechtsanwalt, Partner
Tobias Nesemann berät weltweit agierende Spediteure zu allen rechtlichen Themen mit Bezug zur Logistik, dem Transport und Einkaufsmanagement. Er ist nicht nur geschätzter Ansprechpartner bei der Verhandlung von Rahmenverträgen, der Erstellung von AGB und Standardverträgen und der Schadensbearbeitung, sondern bedient mit seiner speziell auf die in der Logistik tätigen Start-ups abgestimmten Beratung und Herangehensweise deren speziellen Beratungsbedarf.
Neben den renommiertesten Kreuzfahrtreedereien zählen zu seinem Mandantenportfolio auch weltweit operierende Crewing und Management Agenturen. Die maritime Touristik berät Tobias Nesemann zu Supply- und Serviceverträgen, den rechtlichen Logistikherausforderungen des Schiffsbetriebes, aber auch dem kollektiven und individuellem Seearbeitsrecht. Als ehemaliger Polizeibeamter verantwortet er zudem den Bereich der maritimen Personenschäden.
Sprachen: Deutsch, Englisch
Tobias Nesemann berät Sie in den folgenden Branchen:
Beruflicher Werdegang
2023 - Anwalt für Transport- und Speditionsrecht
2018 - Partner bei Fleet Hamburg
2012 - Anwalt bei Fleet Hamburg
2012 - Zweites Juristisches Staatsexamen
2010 - Erstes Juristisches Staatsexamen
2004 - Polizeibeamter Polizei Hamburg
2001 - Polizeibeamter Bereitschaftspolizei Mecklenburg- Vorpommern
1998 - Ausbildung zum Polizeibeamten Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern
Referenzen
- Beratung eines international tätigen Spediteurs und dessen Niederlassungen seit der Gründungsphase (inzwischen Unicorn)
- Laufende Beratung weltweit tätiger Kreuzfahrtreedereien
- Verhandlung von Collective Bargaining Agreements für mehrere tausend Seeleute
Presse
- Tobias Nesemann wird in Who’s Who Legal in der Kategorie Transport Shipping als Recommended Lawyer gelistet.
- „State-of-the-Art-Beratung; Spezialisten auf dem Gebiet Transport, Logistik, Seefracht, Luftfracht, Schiene, Havarie-Handling.” (Legal500)
- „Tech- und Start-up-Know-how. Beratung von Wachstumsunternehmen, Umgang/ Kommunikation mit Wachstumsunternehmen.“ (Legal500)