
Gesellschafts- und Insolvenzrecht
Wir geben Orientierung im Gesellschafts- und im Insolvenzrecht.
Wir helfen Ihnen bei der Gründung und Registrierung von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland sowie von so genannten Zweckgesellschaften (SPV = Single Purpose Vehicles) in den gängigen Offshore-Jurisdiktionen wie Liberia, Marshall Islands, Malta, Gibraltar etc.
Wir begleiten Sie aktiv bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, wie zum Beispiel bei Fragen der Kompetenz der Geschäftsführung oder Gesellschafterstreitigkeiten. Für reibungslose und erfolgreiche Verhandlungen und Abschlüsse von Joint Venture Projekten zwischen verschiedenen Gesellschaftern durchdenken wir vorab alle gesellschaftsrechtlichen Eventualitäten, damit der Durchführung Ihrer Projekte nichts im Wege steht.
Insolvenzen sind immer sensible und komplexe Verfahren. Wir beraten Sie umfassend und zielführend – im Hinblick auf die Insolvenzantragspflicht, bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren sowie bei der Verhandlung mit Insolvenzverwaltern.