
Terminal- und Stauereiverträge
Insbesondere in der Containerschifffahrt sind die Terminalverträge zwischen Reedereien und den Terminals in Lade- und Löschhäfen meist langfristig angelegt und für beide Seiten von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung. Wir unterstützen Sie bei der konkreten Ausgestaltung und Verhandlung solcher Terminalverträge.
Leider kommt es häufiger vor als man denkt: Beschädigungen von Containerbrücken oder von anderen Terminaleinrichtungen beim An- und Ablegen von Schiffen oder Beschädigungen an Schiffen durch Terminaleinrichtungen. Wir haben Reedereien bei diversen Großschadensfällen dieser Art u.a. in Hamburg, Bremerhaven, Rostock und Durban/Südafrika vertreten.
Bei Streitigkeiten zwischen Terminals und Ladungsempfängern über die Herausgabe von Waren sowie Forderungen wegen Container-Demurrage sind wir ebenso an Ihrer Seite wie bei größeren Schäden, die durch mangelhafte Verpackung und/oder Stauung von Schiffsladungen entstanden sind.